Im Koalitionsvertrag verwiesen die Parteien auch auf die geplante Revision des Gewerbesteuergesetzes, das die zusätzliche Gewerbesteuerentlastung für die Mieter-Zu-Mieter-Stromversorgung durch Wohnungsbaugesellschaften beibehalten wird. Gleiss Lutz Kommentar Die deutsche Energiewende, insbesondere Energieprodukte, die “made in Germany” sind, erregen weiterhin große internationale Aufmerksamkeit. Internationale Märkte sind ein wichtiger Wachstumsfaktor für deutsche Anlagenhersteller und Unternehmen, die in der Energietechnik und Digitalisierung tätig sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Koalitionsparteien über die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen (Energiepartnerschaftsentwicklung, globale energiepolitische Vernetzung) hinausgehen und den Export deutscher Energieprodukte auf reale Weise erleichtern. Die CDU-Politikerin Angela Merkel ist Bundeskanzlerin. Sie steht in ihrer vierten Amtszeit als Regierungschefin und in ihrer dritten an der Spitze einer “großen Koalition” zwischen der CDU, ihrer konservativen bayerischen Schwesterpartei, der CSU und den Sozialdemokraten (SPD). Merkel sagt, sie werde bei der nächsten Bundestagswahl 2021 nicht für das Kanzleramt kandidieren. Der energiepolitische Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 konzentriert sich auf den Ausbau erneuerbarer Energien und den Netzausbau. Neue Rechtsvorschriften wurden in den Bereichen erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Speicher und Netztarife angekündigt. Die Koalitionsparteien haben auch zugesagt, die LNG-Infrastruktur zu unterstützen. Wenn Sie Hilfstechnologie (z.
B. eine Bildschirmsprachausgabe) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem zugänglicheren Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail publiccorrespondence@cabinetoffice.gov.uk. Bitte teilen Sie uns mit, welches Format Sie benötigen. Es wird uns helfen, wenn Sie sagen, welche unterstützende Technologie Sie verwenden. Bei Denlandwindkraftanlagen wollen die Koalitionspartner einerseits die Interessen der erneuerbaren Industrie mit Naturschutz und dem Schutz der Anwohner andererseits in Einklang bringen. Konkrete Vorschläge dazu sind im Koalitionsvertrag noch nicht ersichtlich. Der Koalitionsvertrag sieht auch Änderungen bei der Anvorbereitung von Ausschreibungsverfahren vor. Erstens reagiert die Koalition auf den Erfolg der von Bürgernenergiegesellschaften gebildeten Energiegenossenschaften. Ein Teil der Entlastungen, die diesen Projekten im Rahmen von Genehmigungsverfahren gewährt werden, wird eingestellt. Künftig können nur noch Projekte, die bereits nach dem Emissionsschutzrecht genehmigt wurden, an Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, dass die Vielfalt der Akteure erhalten bleibt. Wie dies erreicht werden soll, ist unklar.
Gleiss Lutz Kommentar Die künftige Koalition steht hier vor zwei Fragen: zum einen das Interesse an beschleunigten Verfahren; und andererseits das stetige Wachstum der Anforderungen an den Naturschutz sowie internationale und EU-Bestimmungen zum Rechtlichen Schutz der Umwelt (wie z. B. im Übereinkommen von Aarhus festgelegt). Wie diese beiden Forderungen harmonisiert werden sollen, bleibt weitgehend offen. Was die Frage der Erdkabel betrifft, so dürften sowohl die entstandene Zeitverzögerung (siehe 6.) als auch die damit verbundenen hohen Kosten zu Konflikten führen. Jedenfalls zeigt das Koalitionspapier keine Vision, wie dem schleppenden Netzausbau ein dringend benötigter Schub gegeben werden kann. Das Abkommen, das mehr als fünf Monate nach den Wahlen im September abgeschlossen wurde, war ein wichtiger Sieg für Angela Merkel, die ihre vierte und letzte Amtszeit als Kanzlerin an der Spitze einer weiteren “großen Koalition” absitzen soll. Die SPD stimmte Anfang März für den Deal, die letzte große Hürde für die Regierungsbildung.